Entlastungsleistung wird zu wenig genutzt!

Nov 15, 2019 | News

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (nach PSG I und II), die zu Hause in den eigenen vier Wänden leben, haben einen Anspruch auf Entlastungsleistung in Höhe von 125 EUR pro Monat. Nach einer Auswertung der TK nimmt jedoch nur knapp jeder zweite der Betroffenen diese Leistung in Anspruch.

Es wird vermutet, dass vielen Betroffenen oder Angehörigen diese Möglichkeit der zusätzlichen Unterstützung häufig nicht bewusst oder bekannt sind. Der zweite Aspekt ist, dass es zu wenig Anbieter gibt, die entsprechende Leistungen erbringen können oder dürfen, welche dann von der Pflegekasse anerkannt und akzeptiert werden. Pflegedienste sind häufig überlastet und haben mit Personalengpässen zu kämpfen, sodass sie diese zusätzlichen Leistungen oftmals nicht erbringen können.

Diese Entlastungsleistung kann zwar angespart und auch für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege verwendet werden, jedoch verfällt diese spätestens Ende Juni des Folgejahres, wenn sie nicht abgerufen wird.

Weitere ähnliche Beiträge

Neues Hilfsmittel bei blinden und sehbehinderten Menschen

Eine clevere Unterstützung im Alltag Mehr Selbstständigkeit mit der intelligenten Lesehilfe OrCam MyEye.Unabhängiger durch den Alltag:Ob zu Hause, im Kreis Ihrer Liebsten oder unterwegs beim Einkaufen, die OrCam MyEye liest alle gedruckten und digitalen Texte vor –...

Begleitung und Entlastung für Senioren, Behinderte Menschen und deren Angehörige

Nicht nur für Senioren und deren Angehörige sind wir da. Unsere Leistung bezieht sich im gleichen Umfang auch auf behinderte Menschen. Egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – unsere Qualifikation ist für jede genannte Persönlichkeit anwendbar. Nach umfangreicher...

Pflege – ein Beruf mit Zukunft

Seit diesem Jahr ist der Weg in den Beruf der Pflege neu geregelt. Die Ausbildung zur Pflegefachkraft wurde komplett modernisiert. Sie bietet mehr Einsatzmöglichkeiten und wertet das Berufsfeld Pflege insgesamt auf. Absolventen haben beste Perspektiven. Überall werden...

Sorglos Reisen dank Betreuung

Pflegeversicherung bezuschusst Urlaub, denn auch Angehörige haben Anspruch auf Pause! „Urlaub von der Pflege“ Auch pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Pflegepausen. Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind Leistungen, die die Pflegeversicherung für Menschen ab...