Vollmachten und Verfügungen

Feb 14, 2020 | Wissenswertes

Ohne eine Vollmacht geht heut zu Tage nichts mehr. Vorsorge- und/oder Generalvollmachten sind zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch, wer keine Vollmacht nachweisen kann, ist als Angehöriger oft entscheidungsunfähig. Als Betroffener kann es passieren, dass ein gesetzlich bestellter Betreuer eingesetzt wird.

Der Unterschied zwischen einer General- und Vorsorgevollmacht besteht lediglich darin, dass eine Generalvollmacht sofort Gültigkeit hat. Eine Vorsorgevollmacht tritt erst mit einem bestimmten Ereignis in Kraft. In der Regel ist es in der Vollmacht festgelegt, für welches Ereignis diese wirksam wird.

Derlei Vollmachten kann man notariell anfertigen lassen, selbst und handschriftlich formulieren oder auch vorgefertigte Formulare benutzen. Wer auf der sicheren Seite sein will, der sollte es notariell beglaubigen lassen.

Weitere Vollmachten / Verfügungen können sein:

  • Patientenverfügung (das Recht auf medizinische Selbstbestimmung)
  • Testament
  • Vollmachten für Kreditinstitute / Banken (hier sollten Sie ggfls. bei der Bank nachfragen, welche Dokumente akzeptiert werden)
  • Bestattungsvollmacht und Bestattungsverfügung (Vorsorge für den Todesfall)

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