Pflegebedürftigkeit
(Definition)
Pflegebedürftigkeit ist eine körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigung oder auch gesundheitlich bedingte Belastung oder Anforderung, die nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden kann.
Pflegebedürftigkeit wird nicht daran gemessen, wie schwer ein Mensch erkrankt oder behindert ist. Ausschlaggebend ist, wie stark der Betroffene in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
Es werden 6 Module definiert, die zur Bewältigung des täglichen Lebens wesentlich sind:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeit
- Psychische Problemlagen und Verhaltensweisen
- Selbstversorgung
- Selbstständiger Umgang mit und Bewältigung von Krankheiten, therapiebedingten Belastungen oder ähnliches
- Gestalten des täglichen Lebens und Pflegen sozialer Kontakte
Diese Module bilden die Grundlage zur Einstufung des Pflegegrades – siehe auch Beitrag MDK.